AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.02.2020

 

1. GeltungsbereichDie Firma Peters Lagertechnik und Betriebseinrichtung e.K. (im Folgenden Peters oder wir genannt) arbeitet ausschließlich auf Grund der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden (Käufer, Besteller, Abnehmer) wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. Angebot

Unsere Angebote sind in allen Teilen unverbindlich. Aufträge werden erst nach unserer Bestätigung verbindlich.

 

3. Auftrag

  • Die Geschäftsbeziehung kommt auf Grund eines Auftrages des Kunden und der Annahme durch die Firma Peters zustande. Bis zu dieser Annahme gelten alle Angebote als freibleibend.
  • An seinen Auftrag ist der Kunde ab Auftragseingang bei der Firma Peters gebunden. Die Übernahme aller Aufträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich um voraussichtliche Liefertermine, die sich infolge höherer Gewalt, Rohstoffmangel usw. verlängern können. Teillieferungen sind möglich.
  • Storniert der Kunde seinen Auftrag aus irgendeinem Grund, so sind die im Fertigungsablauf befindlichen Teile vom Kunden zu bezahlen.
  • Die Firma Peters behält sich Konstruktions- und Formveränderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert werden. Eine Änderung der Preise tritt hierdurch nicht ein.
  • Die Firma Peters kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Kunde Verpflichtungen aus vorhergehenden Aufträgen nicht erfüllt hat. Ein Rücktrittsrecht hat die Firma Peters auch, wenn sie Hinweise auf Zahlungsrisiken beim Kunden vorliegen und dieser eine Vorauszahlung ablehnt.

 

3.1 Mindestbestellwert

Bei Bestellungen unter 50,00 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag / Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 €. Ausgenommen sind Artikel aus unserem Gesamtkatalog „Orbis-Partner“.

 

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk bzw. ab Lager zuzüglich Verpackungs- und Frachtkosten. Anlieferung bis Bordsteinkante. Das Einbringen des Materials in das Gebäude bzw. zum Aufstellort erfolgt durch den Kunden.

 

4.1 Leistungshindernisse

Können wir den Lieferverpflichtungen nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten nachkommen, weil es bei Lieferanten zu nicht nur vorübergehenden Lieferengpässen kommt oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

4.2 Lieferfristen

Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich, ausgenommen individuell vereinbarte Fixtermine. Zu Teillieferungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, sind wir berechtigt.
Der Anspruch aus Verzugsschäden bleibt ausgeschlossen. Alle die Lieferung hindernden und störenden Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches gelten als Fälle höherer Gewalt, z. B. Streik, Krieg, Verkehrsstörungen, Feuer, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bei uns oder beim Lieferanten, behördliche Maßnahmen usw. Sie befreien uns von Lieferung, Nachlieferung, Einhaltung von Lieferfristen und Schadenersatzansprüchen.

 

4.3 Annahme

  • Bei Annahmeverzug behält sich die Firma Peters vor, in angemessenem Umfang Lagergeld zu erheben und, wenn das Lagergeld den Warenwert überschreitet, die Ware zu vernichten oder anderweitig zu veräußern. Die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber der Firma Peters bleibt bestehen.
  • Wir weisen nochmals darauf hin, dass mit der Lieferbereitschaft die Rechnungsstellung erfolgt und der Kunde unabhängig vom Zeitpunkt der Abnahme zur Zahlung verpflichtet ist.

 

5. Montage

Die Montage ist grundsätzlich nicht im Preis enthalten. Erteilt der Kunde einen Montageauftrag, liegen diesem die Montagebedingungen und Montageabrechnungssätze der Firma Peters zugrunde.

 

6. Preise

Alle in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise verstehen sich in Euro, sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gültig sind die publizierten Preise. Aufgrund von Preisänderungen z. B. bei Rohstoffen o. ä. behalten wir uns jedoch das Recht vor, allfällige Preisänderungen vorzunehmen. Letztendlich verbindlich sind daher die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.

 

7. Reklamationen

  • Bitte kontrollieren Sie bei der Anlieferung die Ware sorgfältig auf Vollständigkeit und Transportschäden und vermerken Sie Schäden unbedingt auf dem Lieferschein/Frachtbrief – und zwar so, dass dies auf der Ausfertigung für die Spedition bzw. die Firma Peters ebenfalls zu lesen ist. Wenn Sie ohne Vorbehalt den Lieferschein/ Frachtbrief unterschreiben, besteht kein Anspruch auf Ersatz!
  • Reklamationen von Fehlmengen bzw. Transportschäden müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich beim Transportunternehmen erfolgen, das mit seiner Transportversicherung haftet. Die Zahlungspflicht uns gegenüber bleibt bestehen.
  • Andere Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen schriftlich nach Erhalt der Ware bei der Firma Peters reklamiert werden.

 

8. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen die Firma Peters wegen mangelhafter Lieferung/Leistung oder Verzug sind insoweit ausgeschlossen, als nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Peters vorliegen. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden am Liefergegenstand begrenzt. Ersatz von entgangenem Gewinn, Arbeitslöhnen, Versandkosten u. ä. sind ausgeschlossen.

 

9. Zahlungsbedingungen

  • Das Zahlungsziel beginnt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Lieferbereitschaft bzw. dem Abschluss der vereinbarten Dienstleistung und dem Zugang unserer Rechnung. Bei größerem Auftragsvolumen können wir Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen, der erbrachten Teilleistung entsprechend, verlangen.
  • Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Bei Zahlungsverzug ist die Firma Peters berechtigt, die banküblichen Verzugszinsen zu berechnen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die zur Betreibung des überfälligen Rechnungsbetrages entstehenden Kosten zu tragen.
  • Nachnahmelieferungen, Vorauszahlung oder Rücktritt vom Vertrag stehen uns zu, wenn Tatsachen bekannt werden, welche an der Bonität des Kunden zweifeln lassen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ist verpflichtet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Ware gegen Feuer, Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern. Wir sind ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist 71126 Gäufelden-Nebringen. Gerichtsstand ist Böblingen bzw. Stuttgart.

 

12. Salvatorische Klausel/Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile davon eine Regelungslücke enthalten, nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien hiervon unberührt (§ 306 Abs.1 BGB). Es gelten die Rechtsfolgen des § 306 Abs.2 und 3 BGB.